AGB - Ready Jobs

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers

I. Vorwort

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln die grundsätzlichen Vertragsbedingungen zwischen der Ready Jobs  (nachfolgend „Ready Jobs“ genannt) und dem Auftraggeber hinsichtlich der Personalvermittlung.

II. Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird im Vertrag mit dem Kunden ausdrücklich zugestimmt.

(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Personalvermittlungs- und Personalvermittlungsrahmenverträge mit dem Kunden in ihrer bei Abschluss des letzten Vertrages gültigen Fassung. Diese Regelung gilt jedoch nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

(3) Die in Textform getroffenen Regelungen im Vermittlungsvertrag bzw. Rahmenvertrag zwischen ReadyJobs und dem Auftraggeber gehen diesen AGB vor, soweit sich widersprechende Regelungen ergeben.

III. Basis / Vertragsschluss

(1) Das Vertragsverhältnis zwischen ReadyJobs und dem Auftraggeber im Rahmen der Personalvermittlung kann in Form eines Personalvermittlungsvertrages (Basis-, klassische oder erweiterte Variante) oder auf Basis eines Rahmenvertrages entstehen. Nach entsprechender Bedarfsanalyse unterbreitet ReadyJobs dem Auftraggeber ein konkretes Angebot in Textform. Dem Angebot liegt eine Preisliste bei, die für alle Vermittlungsverträge oder Rahmenverträge gilt. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt. Auch die ausdrückliche Zustimmung zum Angebot von ReadyJobs per E-Mail stellt eine Vertragsannahme durch den Kunden dar.

(2) Es gilt eine Befreiung von den Vorschriften des § 312i Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 und § 312i Abs. 1 Satz 2 BGB zur Festlegung der Pflichten von Unternehmern bei Vertragsabschlüssen im elektronischen Geschäftsverkehr.

(3) Änderungen des Angebotsinhalts durch den Kunden gelten als neue Angebote des Kunden an ReadyJobs. Das Vertragsverhältnis kommt in diesem Fall erst zustande, wenn ReadyJobs dieses Angebot ausdrücklich annimmt.

(4) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch ReadyJobs in Textform (zB E-Mail, Fax).

IV. Pflichten des Kunden

(1) Grundlage und Vertragsbestandteil für die Personalsuche von ReadyJobs ist das von ReadyJobs mit dem Kunden besprochene Anforderungsprofil sowie alle sonstigen Unterlagen, die der Kunde ReadyJobs bei Auftragserteilung übergeben hat. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von ReadyJobs angeforderten Informationen über die zu besetzenden Stellen und deren Anforderungsprofil nach bestem Wissen und Gewissen zusammenzustellen und zu übermitteln (Mitwirkungspflicht).

(2) Wird ein von ReadyJobs vermittelter Bewerber innerhalb von 6 Monaten von einem anderen Personalvermittler oder Auftraggeber empfohlen, verpflichtet sich der Auftraggeber, ReadyJobs schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Übermittlung der Bewerberdaten auf anderem Wege zu informieren. Gleiches gilt, wenn die ReadyJobs gemeldete Grundbesetzung der Stellenanforderungen veraltet ist oder aus anderen Gründen kein Interesse mehr an den Dienstleistungen von ReadyJobs besteht.

(3) Erfolgt die Anzeige nicht nach Absatz 2, behält sich ReadyJobs vor, Schadensersatz in Höhe nutzloser Aufwendungen zu verlangen.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, ReadyJobs die Begründung des Arbeitsverhältnisses und dessen Bedingungen mit dem vorgeschlagenen Bewerber schnellstmöglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages, in Textform mitzuteilen. Auf Verlangen von ReadyJobs ist der Kunde verpflichtet, alle zur Feststellung des Aufwendungsanspruchs erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung teilanonymisierter Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen bzw. Gehaltsabrechnungen. Gleiches gilt für Angaben, die möglicherweise nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Bewerber stehen. Diese Verpflichtung gilt innerhalb von 12 Monaten nach Übermittlung der Bewerberdaten durch ?.

(5) Die Anzeige- und Auskunftspflicht gilt auch für Arbeitsverträge, die zwischen dem AktG-Antragsteller und dem verbundenen Unternehmen des Kunden nach § 15 geschlossen werden.

(6) Der Kunde verpflichtet sich, die ihm von ReadyJobs zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen und die personenbezogenen Daten des Bewerbers nur für die zu besetzende Stelle zu verwenden, zu kopieren und nicht an Dritte weiterzugeben. Referenzen über Bewerber von ihren früheren oder aktuellen Arbeitgebern dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Bewerbers eingeholt werden.

V. Leistungen und Pflichten von ReadyJobs

(1) Der Auftraggeber beauftragt ReadyJobs mit der Suche nach Bewerbern mit konkreten beruflichen Qualifikationen. Dies erfolgt im Rahmen eines Einstellungsvertrages oder Rahmenvertrages. ReadyJobs bestimmt die Art und Weise der Suche nach eigenem Ermessen. Die Erstellung von Stellenanzeigen und die Entwicklung von Bedarfsprofilen erfolgen in Absprache mit dem Auftraggeber.

(2) ReadyJobs verpflichtet sich, seine Kunden bei der Talentsuche nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen. Dabei prüft ReadyJobs individuell für jeden Kunden, welche Kombination von Marketingkampagnen die erfolgversprechendste Lösung zur Rekrutierung geeigneter Kandidaten darstellt. ReadyJobs behält sich das Recht vor, einzelne Leistungen ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber anzupassen oder durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen, es sei denn, die jeweiligen Leistungen wurden ausdrücklich im Vermittlungs- oder Rahmenvertrag schriftlich dokumentiert.

(3) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, garantiert ReadyJobs keine erfolgreiche Übermittlung von Bewerberdaten an den Auftraggeber oder den Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses.

(4) ReadyJobs behält sich vor, Kundenaufträge nicht auszuführen oder im Internet veröffentlichte Leistungselemente zu löschen, wenn die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(5) ReadyJobs trifft keine Entscheidungen über die Zu- oder Absage von Bewerbern auf ausgeschriebene Stellen. Ein Vorstellungsgespräch mit einem Kunden als Ergebnis der Vermittlung von ReadyJobs führt nicht dazu, dass ReadyJobs dem Bewerber die Reisekosten erstatten muss.

(6) Von ReadyJobs bereitgestellte Informationen über Kandidaten beruhen auf Informationen von Kandidaten oder Dritten. Daher kann ReadyJobs keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.

(7) Soweit ReadyJobs im Rahmen seiner Vereinbarung eine unentgeltliche „Arbeitnehmergarantie“ gewährt, bedeutet dies, dass bei schriftlicher Kündigung durch den Auftraggeber innerhalb der in der Garantie genannten Frist das Arbeitsverhältnis wirksam und rechtskräftig beendet wird, dann wird ReadyJobs nach einer Frist von einem Monat weitere Bewerberinformationen übermitteln und bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem der Ersatzbewerber auf die Zahlung der Vermittlungsgebühr verzichtet. ReadyJobs haftet nicht, wenn innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung kein neues Arbeitsverhältnis begründet wird. Die Erstattung beinhaltet keine Vermittlungsgebühren – unabhängig davon, ob der Kunde die bereitgestellte „Angestelltenkaution“ verwendet oder nicht. Nach Absprache zwischen den beiden Parteien kann diese Garantiebestimmung ergänzt und erweitert sowie in Textform festgehalten werden.

(8) Zur Inanspruchnahme der „Mitarbeitergarantie“ ist der Kunde verpflichtet, ReadyJobs auf Verlangen die schriftliche Kündigung des Bewerbers vorzulegen.

VI. Bedingungen

(1) Mit Abschluss des Anstellungsvertrages mit dem vorgeschlagenen Bewerber gemäß § 15 AktG steht ReadyJobs die im Angebot genannte Vermittlungsgebühr zu. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber hat keinen Einfluss auf die Vergütungsansprüche von ReadyJobs.

(2) Wird zwischen dem vorgeschlagenen Bewerber und dem Auftraggeber zunächst kein Beschäftigungsverhältnis begründet, der Bewerber aber vom Auftraggeber oder einem mit ihm nach § 15 verbundenem Unternehmen innerhalb der nächsten 12 Monate  ReadyJobs begründet, entsteht auch eine Anspruch auf eine Vermittlungsgebühr. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde oder Bewerber Desinteresse an einer früheren Beschäftigung gezeigt hat oder ob sich die Verhältnisse zwischen dem Kunden und dem Bewerber innerhalb von 12 Monaten geändert haben.

(3) ReadyJobs hat Anspruch auf eine Vermittlungsprovision, wenn ein Bewerber bei einem Auftraggeber oder einem verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG beschäftigt wird, unabhängig davon, ob es sich um eine andere als die ursprünglich vorgesehene Stelle handelt oder der Bewerber zunächst nicht dafür qualifiziert war einer solchen Position bei allen zugesicherten Eignungen oder sonstigen Abweichungen vom Anforderungsprofil. Der einzige für den Aufwendungsersatzanspruch begründende Umstand war der Abschluss des Arbeitsvertrages.

VII. Zahlungs- und Abrechnungsbedingungen

(1) Vermittlungsverträge und Rahmenverträge für die von ReadyJobs erbrachten Vermittlungsleistungen können auf einer monatlichen Grundgebühr oder einer vom Bewerber bei der Bewerbung zu entrichtenden Vermittlungsgebühr oder einer Kombination aus beiden Modellen beruhen. Mit einem Angebot von ReadyJobs erhält der Kunde die für ihn geltenden Bedingungen in Textform. Mit Annahme eines Angebots erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit dem Preismodell von ReadyJobs einverstanden.

(2) Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (Nettopreis).

(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Im Übrigen gilt § 286 Abs. 3 Nr. 2 BGB.

(4) Bei Zahlungsverzug behält sich ReadyJobs vor, ihre Leistungen bis zur vollständigen Zahlung einzustellen und Klage gemäß § 288 BGB zu erheben. Gemäß § 288 Abs. 5 BGB weisen wir ausdrücklich eine Verzugspauschale in Höhe von 40 EUR aus.

VIII. Kündigung, Laufzeit

Die Kündigungsfrist und die Vertragsbedingungen werden zwischen ReadyJobs und dem Auftraggeber gesondert vereinbart.

IX. Haftung

(1) ReadyJobs übernimmt grundsätzlich keine Haftung für Umstände oder Schäden, die der Bewerber im Rahmen oder während der Tätigkeit verursacht. Es werden keine Garantien übernommen, insbesondere keine Garantien hinsichtlich Arbeitsqualität, Arbeitsweise und Belastbarkeit des vermittelten Bewerbers oder seiner persönlichen Zuverlässigkeit. Rückgriffsansprüche des Kunden und sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

(2) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ?, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ReadyJobs nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, sofern dieser lediglich fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, der Kunde macht Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend.

10 Datenschutz, Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen durch die Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäfts- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere den Inhalt und die Bedingungen des Vertrages, sowie als vertraulich gekennzeichnete Geschäftsangelegenheiten geheim zu halten und geheim zu halten vom Dritten. Dritte in diesem Sinne sind keine Unternehmen der jeweiligen Unternehmensgruppe. Beide Parteien verpflichten sich gemeinsam, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten und deren Einhaltung sicherzustellen. Die vorgenannten Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. Der Auftraggeber garantiert, dass die Daten des Bewerbers nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet und ausschließlich zu Rekrutierungszwecken verwendet werden und dass technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Bewerberdaten getroffen werden, um die Pflichten des Art. 25 zu erfüllen DSGVO.

Er verpflichtet sich außerdem, die Daten nur so lange zu speichern, wie es das Gesetz erlaubt, und zu löschen, sofern eine Archivierung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

(2) Mit der Begründung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und ReadyJobs verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze.

 

(3) ReadyJobs erhebt, verarbeitet und nutzt Kundendaten gemäß der auf der Website www.readyjobs.de veröffentlichten Datenschutzerklärung.

11 Urheberrecht

(1) Für die von ihm eingestellten und zu veröffentlichenden Inhalte ist ausschließlich der Kunde nach Presse-, Wettbewerbs- und sonstigen Gesetzen verantwortlich. Mit der Übermittlung von Daten an ReadyJobs bestätigt der Auftraggeber, dass er die erforderlichen Nutzungsrechte zur Veröffentlichung der Daten im Internet besitzt bzw. darüber verfügen kann (bei Stellenausschreibungen ist dies erforderlich).

(2) Alle von ReadyJobs erstellten Arbeitsergebnisse (Stellenanzeigen, Marketingkampagnen etc.) sind urheberrechtlich von ReadyJobs geschützt.

12 Endgültige Bedingungen

(1) In diesen AGB wird aus rein sprachlichen Vereinfachungsgründen die männliche Schreibweise verwendet. Gemeint sind damit immer sämtliche Geschlechter (m/w/d).

(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, können Mitteilungen und Erklärungen im Vertragsverhältnis zwischen ReadyJobs und dem Kunden gemäß § 126b BGB in Textform (zB per E-Mail) erfolgen. ReadyJobs darf die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse zur Abgabe von Erklärungen, insbesondere zur Übermittlung der Bewerbermappe, nutzen.

‍(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des deutschen Internationalen Privatrechts.

(4) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Hamburg vereinbart.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder gesetzlichen Bestimmungen widersprechen, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Klauseln einvernehmlich durch Klauseln ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klauseln in rechtswirksamer Weise möglichst nahe kommen. Im Falle von Lücken gelten die vorstehenden Regelungen.